Elektronik-/ Photovoltaikver-sicherung
Schutz für Deine elektronischen Geräte und Photovoltaikanlagen
Die Elektronik- und Photovoltaikversicherung schützt vor Schäden an elektronischen Geräten und Photovoltaikanlagen. Diese Schäden können durch Stromausfälle, Überspannungen, Feuer, Wasser, Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Naturkatastrophen entstehen. Durch eine solche Versicherung bist Du abgesichert und kannst schnell und unkompliziert Schäden regulieren lassen, ohne dass Du selbst dafür aufkommen musst. Eine Elektronik- und Photovoltaikversicherung ist insbesondere für Unternehmen und Eigentümer von Photovoltaikanlagen empfehlenswert, da hier oft hohe Kosten entstehen können.
Direkt vergleichen und abschließen.
Beratungstermin vereinbaren
Unser Service ist
100% kostenlos!
Häufige Fragen zu Elektronik- / Photovoltaikversicherung.
Eine Photovoltaikversicherung bietet Versicherungsschutz für Schäden an Photovoltaikanlagen, die durch Unfälle, Naturkatastrophen oder Vandalismus verursacht werden. Dazu gehören Schäden an den Solarmodulen, dem Wechselrichter, dem Netzanschluss und den Montagekomponenten. Auch Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Hagel, Sturm und Überschwemmungen sind in der Regel mitversichert. Einige Versicherer bieten zusätzlich auch eine Absicherung gegen Produktionsausfälle oder die Übernahme von Kosten für die Wiederherstellung der Anlage nach einem Schaden.
- Beschädigung der Photovoltaikanlage durch Naturgewalten wie Hagel, Stürme, Blitzschlag oder Überschwemmungen
- Diebstahl oder Vandalismus
- Fehlfunktionen der Anlage durch Material- oder Herstellerfehler
- Schäden durch Überhitzung oder Kurzschluss
- Schäden durch Feuer oder Explosion
- Schäden durch Mängel in der Installation
- Verlust von Erträgen aufgrund von Schäden an der Anlage
- Kosten für die Abwicklung von Schadensfällen, wie z.B. Gutachterkosten
- Kosten für die Reparatur oder den Austausch von beschädigten Komponenten
- Übernahme von Kosten für die Wiederinbetriebnahme der Anlage.
Eine GAP-Deckung bietet besonderen Schutz für Betreiber von kreditfinanzierten Anlagen, indem sie die Restschuld aus dem Kreditvertrag erstattet, falls der Wiederaufbau der Anlage aus Gründen, die nicht vom Versicherungsnehmer zu vertreten sind, nicht möglich ist. Die Erstattung erfolgt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Eine Allgefahrenversicherung sichert alle Schäden ab, die unerwartet und von außen auf die versicherte Sache einwirken, solange diese Gefahren nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.