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Bauherrenhaftpflicht

Damit nichts den Weg ins Eigenheim erschwert.

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung, die Bauherren und Bauunternehmer vor den finanziellen Folgen von Schäden schützt, die während des Bauprozesses entstehen. Diese Versicherung tritt ein, wenn beispielsweise ein Dritter durch den Bau oder durch Materialien, die während des Bauprozesses verwendet werden, zu Schaden kommt. Es schützt auch vor Schäden, die durch Fehler oder Mängel am Bauwerk verursacht werden. Im Gegensatz dazu schützt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung vor Schäden, die durch den Betrieb oder die Nutzung eines Gebäudes entstehen.

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Immotactics Bad Kreuznach

Ayliz Auerbach

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Häufig gestellte Fragen zur Bauherrenhaftpflicht

Als Bauherr trägst Du die Verantwortung für die Sicherheit auf Deinem Grundstück und im noch nicht fertiggestellten Haus. Es liegt an Dir, die Baustelle sicher zu halten, alle Bauvorschriften einzuhalten und geeignete Handwerker und Dienstleister auszuwählen. Auch wenn Du Architekten, Bauunternehmen oder andere Handwerker beauftragst, entbindet Dich das nicht von Deiner Haftung. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist deshalb für jeden Privatperson, die bauen möchte, empfehlenswert.

Die Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt den Bauherren vor finanziellen Risiken, die im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben entstehen können. Dazu gehört beispielsweise die Haftung für Schäden, die durch mangelhafte Planung, Ausführung oder Überwachung des Bauvorhabens entstehen. Einige Beispiele für Fälle, in denen die Bauherren-Haftpflichtversicherung greift, sind:

 

  • Ein Dritter wird auf der Baustelle verletzt, weil die Sicherheitsvorkehrungen nicht ausreichend waren.
  • Ein Nachbar erleidet Schäden an seinem Eigentum, weil das Bauvorhaben nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
  • Ein Architekt oder ein Bauunternehmer verursacht aufgrund von Fehlern in der Planung oder Ausführung Schäden, die von der Bauherren-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.
  • Ein Dritter erleidet Schäden aufgrund von Mängeln im Bauwerk, die erst nach Fertigstellung des Bauvorhabens auftreten.

Verkehrssicherungs-Pflicht: Als Bauherr bist Du verpflichtet, dafür zu sorgen, dass es auf dem Grundstück, der Zufahrt und im Materiallager nicht zu Verunreinigungen und unsachgemäßer Lagerung kommt. Dies beinhaltet auch die Sicherung der Baugrube und des Rohbaus, um zum Beispiel Unfälle wie Kinder, die in die Baugrube fallen, zu vermeiden.

Überwachungspflicht: Du musst die Baustelle und alle Baumaterialien überwachen, um sicherzustellen, dass keine Gefährdungssituationen für Dritte entstehen. Dies beinhaltet auch die Überwachung der Gewerke und Handwerker, die Du ausgewählt hast.

Auswahlpflicht: Als Bauherr bist Du verpflichtet, geeignete Architekten, Bauunternehmen und Bauhelfer auszuwählen. Auch wenn Du aus Unwissenheit nicht geeignete Firmen beauftragst, die gegen die Sicherungspflichten verstoßen, könntest Du unter Umständen belangt werden.

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