Rechtsschutzversicherung
(inklusive Mietausfall)
Mieter und Eigentümer von selbst genutzten Immobilien können in schwierige Situationen geraten, wie zum Beispiel unverhältnismäßige Mieterhöhungen, unerwartete Kündigungen des Mietverhältnisses, Probleme mit der Hausverwaltung oder Streitigkeiten mit Nachbarn. In diesen Fällen kann eine Rechtsschutzversicherung mit Wohnungsrechtsschutz dazu beitragen, die eigenen Rechtsinteressen durchzusetzen. Es ist wichtig zu beachten, dass dieser Versicherungsschutz auch für Personen gilt, die in einem Haus leben. Wir beraten Dich zu dem passenden Versicherungsschutz.
Eine Rechtsschutzversicherung, die den Wohnungsrechtsschutz einschließt, hilft Dir dabei, Deine Rechte bei Streitigkeiten rund um Deine Wohnsituation durchzusetzen – sei es bei unerwarteten Kündigungen oder Ärger mit der Hausverwaltung oder Nachbarn. Der Versicherungsschutz gilt auch für Personen, die in einem Haus wohnen.
In diesen Fällen hilft Dir der Wohnungsrechtsschutz
Der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz – auch Mietrechtsschutz oder Immobilienrechtsschutz genannt – ist beispielsweise in diesen Fällen hilfreich:
Mieter:
- unverhältnismäßige Mietererhöhung
- unstimmige Betriebskostenabrechnung
- Kündigung des Vermieters wegen angeblichen Eigenbedarfs
- vom Vermieter einbehaltene Mietkaution nach dem Auszug
- geplante Mietminderung wegen Schimmels in der Wohnung
- Streitigkeiten mit Nachbarn oder der Hausverwaltung
Eigentümer
- Unstimmigkeiten mit der Hausverwaltung
- Lärmbelästigung durch die Nachbarn
- Einspruch gegen ungerechtfertigte Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft
- Konflikte bei Grundbuchfragen (zum Beispiel die Löschung einer Hypothek)
- Einspruch gegen die Erhöhung von Kommunalabgaben (zum Beispiel Gebühren für die Müllentsorgung)
Leistungen der Wohnungsrechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung inklusive Wohnungsrechtsschutz übernimmt unter anderem folgende Ausgaben und Aufwendungen:
- Anwaltskosten (Rechtsanwalt in der Regel frei wählbar)
- Gerichtskosten
- Zeugen
- Gutachter
- Sachverständige
- bei leistungsstarken Tarifen: Mediation(außergerichtliche Schlichtung)
Eine Vermieterrechtsschutzversicherung dient dazu, die Rechte und Interessen von Vermietern im Falle von Streitigkeiten mit Mietern oder anderen Beteiligten (z.B. Hausverwaltung, Nachbarn) abzusichern und durchzusetzen. Sie kann z.B. Kosten für Anwälte, Gerichtsverfahren und Schadenersatzansprüche übernehmen.
Wann greift der Mietrechtsschutz?
Bei steuerlichen Angelegenheiten oder im strafrechtlichen Bereich greift der Mietrechtsschutz sofort. Generell gilt aber eine Wartezeit von mindestens einem und bis zu drei Monaten, je nach Versicherung.
Schadensbeispiele :
- Ausstehende Miete
- Zwangsräumungen
- Streit um Mietkaution
- Mietminderung
- Nebenkostenabrechnungen
Was ist nicht versichert?
Du hast eine Wartezeit vereinbart: Du erhältst Versicherungsschutz nur für Streitigkeiten, deren erste Ursache nach Ablauf der Wartezeit eingetreten ist. Eine Streitigkeit hat mehrere Ursachen? Du hast nur Versicherungsschutz, wenn die erste Ursache nach Beginn Deiner Versicherung liegt.
Du hast eine Selbstbeteiligung vereinbart: In Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung musst Du die Kosten eines jeden Versicherungsfalls selbst tragen.
Was ist versichert?
- Erstattung von Mietausfall inklusive Nebenkosten, falls die Wohnung aufgrund von Schäden nicht vermietet werden kann
- Deckung von Schäden, die durch mutwillige Beschädigung oder Abhandenkommen durch Mietnomaden entstehen
- Finanzielle Unterstützung bei Schäden am Gesamtzustand der Immobilie, die durch Verwahrlosung von Mietnomaden verursacht wurden.
- Übernahme der Zusatzkosten, z. B. Entsorgung, Reinigung, Desinfektion und Ungezieferbeseitigung
- Übernahme von bis zu 2 Monatsmieten während der Instandsetzungsphase Deiner Immobilie
Zeitpunkt des Versicherungsschutzes
Bei neuen Mietverhältnissen besteht sofort ab Vertragsschluss Versicherungsschutz; bei bestehenden Mietverhältnissen erst nach sechs Monaten.
Leistungen
- Ersatz von Mietausfall inklusive Nebenkosten
- Schäden durch mutwillige Beschädigung oder Abhandenkommen durch Mietnomaden
- Schäden am Gesamtzustand der Immobilie durch Verwahrlosung durch Mietnomaden
- Kostenübernahme für Ermittlung und Feststellung des Schadens
- Übernahme von Aufräumungs- und Abbruchkosten
- Erstattung von Reinigungs- und Renovierungskosten
- Übernahme von Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungskosten
- Dekontaminierung bei behördlicher Anordnung
- Kostenübernahme bei Ungezieferbefall infolge von Verunreinigungen durch Mietnomaden
- Erstattung von Kosten für Schäden durch Verwahrlosung der Wohnung, z.B. durch unterlassenes Lüften oder Säubern oder den Tod des Mieters.
Beratungstermin vereinbaren
Unser Service ist
100% kostenlos!